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   OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19   

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https://dejure.org/2019,7691
OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 (https://dejure.org/2019,7691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 (https://dejure.org/2019,7691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 (https://dejure.org/2019,7691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 463 Abs. 6 S. 2; StGB § 63
    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Hinsichtlich dieser Pflicht zur mündlichen Anhörung ist allgemein anerkannt, dass sie - über die Regelungen in § 454 Abs. 1 S. 4 StPO hinaus - auch dann entbehrlich ist, wenn sie ersichlich nicht sinnvoll ist, weil der Anzuhörende vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, nicht mündlich angehört werden zu wollen und deshalb an der Anhörung nicht teilzunehmen (vgl. BGH, NStZ 2000, 279 zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rn. 3; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 524, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; OLG Köln, StV 2006, 430, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).

    Nur die Verweigerung einer Anhörung, die in der geplanten Weise ihrer Durchführung die Rechte des Anzuhörenden umfänglich gewährleistet hätte, kann als belastbarer Verzicht auf das Recht zur mündlichen Anhörung gewertet werden und zur Verwirkung dieses Rechts führen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2009, 223, zitiert nach juris, dort Rn. 10; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).

  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 411/14

    Unzulässigkeit der Fesselung eines Maßregelpatienten während der Vorführung aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Für eine solche Anordnung bietet § 5 S. 2 MRVG NW entgegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, NStZ 2015, 112) eine hinreichende Rechtsgrundlage.

    Zwar weicht die vorliegende Entscheidung hinsichtlich der Bewertung des § 5 S. 2 MRVG NW als Grundlage für die Anordnung von Hand- und Fußfesseln während des Transportes von Maßregelpatienten von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. September 2014 (III-1 Vollz (Ws) 411/14) ab.

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Hinsichtlich dieser Pflicht zur mündlichen Anhörung ist allgemein anerkannt, dass sie - über die Regelungen in § 454 Abs. 1 S. 4 StPO hinaus - auch dann entbehrlich ist, wenn sie ersichlich nicht sinnvoll ist, weil der Anzuhörende vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, nicht mündlich angehört werden zu wollen und deshalb an der Anhörung nicht teilzunehmen (vgl. BGH, NStZ 2000, 279 zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rn. 3; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 524, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; OLG Köln, StV 2006, 430, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).
  • OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06

    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Hinsichtlich dieser Pflicht zur mündlichen Anhörung ist allgemein anerkannt, dass sie - über die Regelungen in § 454 Abs. 1 S. 4 StPO hinaus - auch dann entbehrlich ist, wenn sie ersichlich nicht sinnvoll ist, weil der Anzuhörende vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, nicht mündlich angehört werden zu wollen und deshalb an der Anhörung nicht teilzunehmen (vgl. BGH, NStZ 2000, 279 zitiert nach juris, dort Leitsatz 1 und Rn. 3; OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 524, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2; OLG Köln, StV 2006, 430, zitiert nach juris, dort Rn. 12; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Nur die Verweigerung einer Anhörung, die in der geplanten Weise ihrer Durchführung die Rechte des Anzuhörenden umfänglich gewährleistet hätte, kann als belastbarer Verzicht auf das Recht zur mündlichen Anhörung gewertet werden und zur Verwirkung dieses Rechts führen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2009, 223, zitiert nach juris, dort Rn. 10; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, zitiert nach juris, dort Rn. 5).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Eine mündliche Anhörung, die der Anzuhörende ausdrücklich verweigert, muss deshalb auch im Regelungsbereich des § 463 Abs. 6 S. 2 StPO nicht durchgeführt werden; dabei steht es der Ablehnung gleich, wenn der Anzuhörende die Vorführung zu einem bereits anberaumten Anhörungstermin ablehnt (OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 223, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 1 und Rn. 10).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19
    Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bis hin zu Generalklauseln nicht aus (BVerfG, NJW 2018, 2619, zitiert nach juris, dort Rn. 78).
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen;

    Zwar wird eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423-425/08 -, NStZ-RR 2009, 224; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02 -, NStZ-RR 2003, 59; KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95 -, NStZ 1996, 302, 303).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Aber auch wenn der Verurteilte die Mitwirkung an einer persönlichen Anhörung aus nicht von der Strafvollstreckungskammer zu verantwortenden Gründen verweigert, bedarf es einer solchen nicht (BGH, Beschluss vom 12.08.2015 - StB 6/15 -, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.1995 - 3 Ws 274/95 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.1993 - IV 12/92 -, NJW 1993, 1665, 1666, und Beschluss vom 01.04.2019 - 5 Ws 50/19 -, juris Rn. 7; Appl a.a.O., Rn. 27).
  • OLG Celle, 15.11.2019 - 3 Ws 241/19

    Rechtsgrundlage für Fesselung während Ausführung gemäß niedersächsischen

    Vor diesem Hintergrund gelangt auch die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Göttingen zu der - letztlich zutreffenden - Erkenntnis, dass eine Fesselung nach Maßgabe der benannten Vorschriften auch im Vollzug der Maßregel einer Unterbringung nach § 63 StGB als zulässiges Zwangsmittel grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. in diesem Sinne - auf der Grundlage der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften - auch KG Berlin vom 14.06.2001 [5 Ws 661/00 Vollz], ZfStrVo 2002, 248; OLG Hamm vom 31.07.2012 [III-1 Vollz (Ws) 278/12], juris; OLG Düsseldorf vom 01.04.2019 [5 Ws 50/19], juris).
  • KG, 24.09.2020 - 5 Ws 164/20

    Erledigung im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

    Denn hinsichtlich des mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung geltend gemachten Verpflichtungsbegehrens des Beschwerdeführers ist mit seiner Verlegung von der Antragsgegnerin in die Justizvollzugsanstalt des offenen Vollzuges Berlin am 8.April 2020 Erledigung eingetreten, was das Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen hat (ständ. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Dezember 2019 - 5 Ws 50/19 Vollz - und 30. September 2005 - 5 Ws 362/05 Vollz - juris Rn. 2).
  • KG, 16.06.2021 - 5 Ws 11/21

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Berliner Strafvollzug:

    Das Gericht hat dies in jeder Lage des Verfahrens festzustellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 5 Ws 362/05 Vollz - juris Rdnr. 2 und 30. Dezember 2019 - 5 Ws 50/19 Vollz - OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2017 - 2 Ws 629/16 - juris Rdnr. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 - juris Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung

    Auch wenn eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint wird, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, a. a. O., m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, Rn. 18, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95, NStZ 1996, 302, 303; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02, NStZ-RR 2003, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423 - 425/08, NStZ-RR 2009, 223, 224), kann dies aber nur dann gelten, wenn das Gericht, das über die Aussetzung oder Erledigung der Unterbringung zu entscheiden hat, diese Gründe zu verantworten hat und/oder diesen in eigener Zuständigkeit abhelfen kann.
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